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Hilfe›Abwesenheiten & Urlaub›Was passiert mit Resturlaub am Jahresende?

Was passiert mit Resturlaub am Jahresende?

Stand: 21.10.2026

Das legt der Betrieb unter „Einstellungen“ › „Abwesenheiten“ › „Resturlaub am Jahresende“ fest:

  • „Überträgt sich“
  • „Verfällt zum 31.03.“
  • „Verfällt zum 31.12.“

Mit „Maximaler Übertrag (Tage)“ begrenzt du den Übertrag. Leer heißt unbegrenzt.

Verfallen Tage, bekommen Mitarbeitende vorher einen Hinweis, z. B. „Dein Resturlaub … verfällt am …“, und später eine Erinnerung.

Verfall und Kappung des gesetzlichen Mindesturlaubs setzen voraus, dass der Betrieb rechtzeitig zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Die Anwendung verantwortet der Betrieb.

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