Horella
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich; nur Unternehmer

1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „Horella" (SaaS) der Mathonyx GmbH („Anbieter").

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Horella stellt Funktionen zur Dienstplanung, Arbeitszeiterfassung, Abwesenheitsverwaltung und Auswertung als Cloud-Dienst bereit. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf horella.com.

2.2 Der Anbieter darf Horella weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht beeinträchtigt und der vertraglich vorausgesetzte Kernfunktionsumfang nicht wesentlich reduziert wird. Für den Kunden nachteilige wesentliche Änderungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

3. Entgelt und Abrechnung — Lizenzmodell

3.1 Gebuchte und belegte Lizenzen — Die Nutzung von Horella erfolgt auf Grundlage einer vom Kunden gebuchten Anzahl von Lizenzen. Eine Lizenz gilt als belegt, wenn (a) für eine Person ein Mitarbeiterprofil angelegt und nicht archiviert ist oder (b) für eine Person eine noch nicht angenommene oder sonst offene Einladung besteht. Die Zahl der gebuchten Lizenzen darf nicht geringer sein als die Zahl der belegten Lizenzen. Die Freigrenze nach Ziffer 3.2 wird einmal je Kunde und Kundenkonto gewährt. Weitere Standorte, Betriebsstätten oder Bereiche desselben Kunden begründen keine zusätzliche Freigrenze.

3.2 Monatliches Entgelt — Bei höchstens fünf gebuchten Lizenzen beträgt das monatliche Entgelt 0,00 €. Sobald sechs oder mehr Lizenzen gebucht sind, werden sämtliche gebuchten Lizenzen mit 4,90 € je Lizenz und Kalendermonat berechnet. Bei sechs gebuchten Lizenzen beträgt das monatliche Gesamtentgelt daher 29,40 €. Bei zwölf gebuchten Lizenzen beträgt es 58,80 €.

3.3 Erhöhung der Lizenzzahl — Eine Erhöhung der gebuchten Lizenzzahl ist jederzeit möglich und wird unmittelbar nach ausdrücklicher Bestätigung durch einen hierzu berechtigten Administrator des Kunden wirksam. Bei einer Erhöhung während eines laufenden Kalendermonats wird für diesen Kalendermonat die Differenz zwischen dem vor der Erhöhung geltenden monatlichen Gesamtentgelt und dem nach der Erhöhung geltenden monatlichen Gesamtentgelt vollständig berechnet. Eine zeitanteilige Berechnung findet nicht statt. Führt die Erhöhung von höchstens fünf auf mindestens sechs gebuchte Lizenzen, wird für den laufenden Kalendermonat das vollständige Entgelt für sämtliche nunmehr gebuchten Lizenzen berechnet. Bei einer Erhöhung von fünf auf sechs Lizenzen werden daher sofort 29,40 € fällig. Vor der Bestätigung zeigt Horella mindestens die bisherige und neue Lizenzzahl, den sofort anfallenden Betrag und das künftig monatliche Gesamtentgelt an.

3.4 Reduzierung der Lizenzzahl — Der Kunde kann eine Reduzierung der gebuchten Lizenzzahl jederzeit beantragen. Die Reduzierung wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam. Eine Reduzierung unter die Zahl der zu diesem Zeitpunkt belegten Lizenzen ist nicht möglich. Beträgt die gebuchte Lizenzzahl nach Wirksamwerden der Reduzierung höchstens fünf, fällt ab dem folgenden Kalendermonat kein Lizenzentgelt an.

3.5 Abrechnung und Fälligkeit — Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich im Voraus. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch im Kundenkonto oder per E-Mail bereitgestellt. Beträge, die durch eine Lizenzerhöhung während des laufenden Kalendermonats entstehen, sind mit Bestätigung der Erhöhung fällig.

3.6 Umsatzsteuer und Zahlungsabwicklung — Die angegebenen Preise sind Endpreise. Soweit deutsche Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet wird, ist sie in den Preisen enthalten. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine deutsche Umsatzsteuer anfällt oder die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, erfolgt die Rechnungstellung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor der zahlungspflichtigen Buchung angezeigt.

4. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Verantwortung für Konfiguration

4.1 Horella stellt Werkzeuge und konfigurierbare Voreinstellungen bereit (z. B. zu Arbeitszeitregeln, Pausen, Zuschlägen, Urlaub). Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

4.2 Die Prüfung und rechtskonforme Konfiguration der betriebsindividuellen Einstellungen sowie die Einhaltung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten obliegen ausschließlich dem Kunden. Warnhinweise der Software sind Unterstützungsfunktionen und ersetzen keine eigene Prüfung.

5. Pflichten des Kunden

Zugangsdaten geheim halten; nur eigene, rechtmäßig erhobene Daten einpflegen; Beschäftigte gemäß den datenschutzrechtlichen Anforderungen informieren; keine missbräuchliche Nutzung (Überlastung, Sicherheitstests ohne Zustimmung, rechtswidrige Inhalte).

6. Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten erfolgt im Auftrag des Kunden auf Grundlage des AVV nach Art. 28 DSGVO (Bestandteil des Vertrags, abrufbar unter /avv).

7. Verfügbarkeit

7.1 Für die entgeltliche Nutzung gilt eine Zielverfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel, geplante Wartung ausgenommen. Für die unentgeltliche Nutzung (Ziff. 3.2) wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet.

7.2 Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt und außerhalb üblicher Geschäftszeiten gelegt.

8. Haftung

8.1 Unbeschränkt haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für die unentgeltliche Nutzung (Ziff. 3.2) gilt ergänzend die Haftungsmilderung entsprechend §§ 521, 599 BGB.

8.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; die Sicherung exportierbarer Daten in eigenen Systemen obliegt dem Kunden.

9. Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Löschung

9.1 Vertragsdauer — Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kalendermonatlich abgerechnet.

9.2 Ordentliche Kündigung — Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Funktion oder in Textform erklärt werden.

9.3 Außerordentliche Kündigung — Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4 Datenexport nach Vertragsende — Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten über die in Horella bereitgestellten Exportfunktionen exportieren. Nach Vertragsende werden die Kundendaten für weitere 30 Tage ausschließlich in einem eingeschränkten, nicht produktiven Zugriff zum Export bereitgestellt. Eine weitere Dienstplanung, Zeiterfassung oder sonstige produktive Bearbeitung ist in diesem Zeitraum nicht geschuldet. Auf dokumentierte Weisung des Kunden löscht der Anbieter die Auftragsdaten bereits vor Ablauf dieser Frist, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.

9.5 Löschung — Nach Ablauf der 30-tägigen Exportfrist werden die Kundendaten unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, aus den produktiven Systemen gelöscht. Daten in rollierenden Sicherungskopien werden bis zu ihrer turnusmäßigen Überschreibung gesperrt, nicht für andere Zwecke verarbeitet und spätestens innerhalb des technisch bestätigten Sicherungszyklus überschrieben. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsdaten des Anbieters werden getrennt von den Auftragsdaten gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Pflicht verarbeitet.

10. Änderungen der AGB

Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen.

Änderungen der vereinbarten Preise, des Abrechnungsmodells, der Freigrenze sowie wesentlicher Hauptleistungspflichten werden für einen bestehenden Vertrag nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Ziffer begründet kein einseitiges Preisänderungsrecht des Anbieters.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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