Dienstplan und Zeiterfassung für die Gebäudereinigung

Für Reinigungsfirmen mit mehreren Objekten: Touren planen, Zeiten vor Ort erfassen, Aufzeichnungspflichten erfüllen. Bis 5 Mitarbeiter kostenlos. Danach 4,90 € pro Mitarbeiter. Alle Funktionen, auch im kostenlosen Bereich.

Aufzeichnung für alle Beschäftigten

In der Gebäudereinigung musst du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für alle Beschäftigten aufzeichnen, nicht nur für Minijobber. Horella erfasst jede Stempelzeit, der Stempel-Wächter fragt nach, wenn eine Endzeit fehlt. Horella setzt keine Zeiten von selbst ein.

Horella App: Stempeln, im Dienst

Objekte als Standorte

Jedes Objekt ist ein eigener Standort mit eigenen Bereichen. Ein Tablet im Objekt reicht: Name antippen, PIN eingeben. Der Bericht „Personalkosten" lässt sich nach Standort filtern.

Horella am Tablet: Wer bist du?

Viele Minijobber

Für Minijobber zeigt Horella eine Prognose gegen die Minijob-Grenze. Für Teilzeitkräfte warnt der Plan, wenn er über die Vertragsstunden geht.

Horella App: Stundenkonto

Früh- und Abendtouren

Zwischen einer späten Abendschicht und einer frühen Morgenschicht prüft Horella die Ruhezeit von 11 Stunden. Horella warnt, du entscheidest.

Ausfälle und Lohnbüro

Krankmeldungen kommen als Push-Nachricht, „Ersatz finden" zeigt, wer einspringen kann. Stunden, Zuschläge, Urlaub und Krankheit gehen als Datei an DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt.

Horella App: Krank melden

Was Horella nicht macht

Kein Stempeln mit GPS-Ortung, keine Leistungsverzeichnisse oder Reinigungspläne je Objekt, keine Abrechnung an deine Kunden.

Bis 5 Mitarbeiter kostenlos. Danach 4,90 € pro Mitarbeiter.

Alle Funktionen, auch im kostenlosen Bereich.

Häufige Fragen

Welche App kann ich zur Zeiterfassung in der Gebäudereinigung nutzen?

Horella: Stempeln per iPhone-App, im Browser oder am Tablet im Objekt mit PIN. Bis 5 Mitarbeiter kostenlos.

Muss ich in der Gebäudereinigung die Arbeitszeit aller Beschäftigten aufzeichnen?

Ja. Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen in § 2a SchwarzArbG. Dort gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG für alle Beschäftigten, spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag. Die Einordnung verantwortet der Betrieb.

Ist die Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt zulässig?

Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit. Horella speichert die gestempelte Uhrzeit immer unverändert. Die Einordnung verantwortet der Betrieb.

Kann ich mehrere Objekte planen?

Ja. Jedes Objekt ist ein Standort mit eigenen Bereichen und eigenem Stempel-Tablet.